Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermögensverwaltung durch Beteiligung an anderen Gesellschaften, soweit dafür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist und die Unternehmensberatung und Planung sowie die Vermittlung von Immobilien und der Vertrieb von immobilienbezogenen Produkten.