Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Vermarktung und Bereitstellung von Dienstleistungen in den Bereichen Online- und Offline-Medien, insbesondere spezialisiert auf Marketing, Marketingkommunikation, Mediaberatung und Verlagswesen. Darüber hinaus beabsichtigt die Gesellschaft, regelmäßig oder gelegentlich Forderungen von Dritten aus dem Bereich der Lieferungen und Dienstleistungen im Marketingsektor zu erwerben und zu verwalten.