Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft. Unternehmensberatung und Coaching von Unternehmern insbesondere im Bereich Strategie und Personal. Vermietung, Verpachtung und Kauf bzw. Verkauf von Immobilien. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.