Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen auf Konzernebene in den Bereichen Betrieb, Personal, Entwicklung, Expansion und Management sowie die Erbringung von Finanz- und Verwaltungsdienstleistungen, die Vergabe von Lizenzen für geistiges Eigentum und die Ausübung aller rechtmäßigen Tätigkeiten, die direkt oder indirekt mit diesen Tätigkeiten zusammenhängen oder mit ihnen einhergehen oder mit ihnen verbunden sind.