Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Halten, die aktive Verwaltung und die Verwertung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften für eigene Rechnung, die Erbringung von unternehmensberatenden Dienstleistungen sowie Verwaltungsdienstleistungen gegenüber Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, jeweils unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.