Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Planungs-, Beratungs- und Serviceleistungen im Zusammenhang mit Bau, Errichtung, Instandhaltung, Erweiterung, Ausstattung und Betrieb von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen. Erwerb und Halten von Beteiligungsgesellschaften, Errichtung von Zweigniederlassungen im In- und Ausland sowie alle mit diesem Gegenstand in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Rechtshandlungen.