Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Kauf und das Halten von Immobilien, der Verkauf und die Projektentwicklung von Immobilien (ohne Maklertätigkeit), die Bebauung von Grundstücken, deren Verwaltung und Vermietung und aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Eigene handwerkliche Leistungen werden nicht ausgeführt.