Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Anwendung und Vertrieb von Sotfware und sonstigen technischen Lösungen für internetbasierte Marketing- und Vertriebssysteme sowie Erbringung von allen damit zusammenhängenden und hierfür erforderlichen Tätigkeiten.