Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Hausverwaltung und deren Leistungen (Mietverträge, Mieterverwaltung) für Wohn- und Gewerbeimmobilien, Umbau, energetische Sanierung und Modernisierung von eigenen Wohn- und Gewerbeimmobilien, Bewirtschaftung, Vermarktung, Vermietung und Verkauf von eigenen Wohn- und Gewerbeimmobilien, Ankauf, Planung, Entwicklung, Projektsteuerung von Grundstücken und Immobilien, Due Dilligance und Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Des Weiteren die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsführung bei Kommanditgesellschaften.