Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringen von sonstigen Diensten der Informationsgesellschaft, insbesondere das Betreiben elektronischer Informationsdienste sowie von Internetplattformen im Zusammenhang mit Bootsvermietung; Handel mit Waren, die im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Dienstleistungen stehen; und Erwerb, Verkauf und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland.