Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Kino-, Fernsehen- und audiovisuellen Produktionen und die Beteiligung an solchen durch Koproduktionen und Kofinanzierungen, Beratung von Filmproduktionsgesellschaften und Filmverleihgesellschaften im Bereich von Entwicklung, Vertrieb und Verkauf von Film-, Fernsehen- und audiovisuellen Produktionen, Beratung im Filmbereich und Marketing für Festivals und Filmmärkte.