Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Taxi- und Mietwagenunternehmens und sonstiger Arten von Personenbeförderungen; der Betrieb einer Autovermietungsagentur, der Handel mit Kfz sowie Vermietung von Pkw aller Art ohne Fahrer auf internationalem Gebiet vor Ort, über das Internet sowie über Network-Marketing und Affiliate-Marketing und Personaldienstleistungen in allen Bereichen. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern.