Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Brand- und Produktdesign, insbesondere aber nicht ausschließlich für Startups sowie Software- und IT-Unternehmen; und der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
Genehmigungspflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sind vom Unternehmensgegenstand ausgeschlossen.