Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Immobiliengeschäfte aller Art, insbesondere die Immobilienverwaltung und die damit verbundenen Geschäfte zum Beispiel Vermietung und Verpachtung, Finanzierung und Kreditvermittlung, ferner betriebswirtschaftliche Beratungen von bestehenden und neuen Unternehmen, insbesondere klein und mittelständische Unternehmen der Immobilienbrache, sowie die Anmietung, Vermietung und Verpachtung von Immobilien und mobilen Wirtschaftsgütern; erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach §§ 34 f, 34 i GewO und KWG werden nicht ausgeübt.