Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Energieberatung für Privatpersonen, insbesondere als Energieeffizienzexperten für Förderungsmittel des Bundes, Engergieberatung für Unternehmen, TGA Planung, Erstellen von Energieausweisen, Planung von Neubauten sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude. Modernisierungsplanung und Verwaltung von lmmobilien (Kauf, Sanierung, Vermietung und Verkauf) soweit diese weder genehmigungs- noch erlaubnispflichtig sind.