Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens (insbesondere Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen) im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Software, die Unternehmensberatung sowie die Erbringung von Finanzdienstleistungen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und unter Ausschluss von erlaubnispflichtigen Geschäften, insbesondere solchen nach dem KWG.