Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung zu fremden sowie Durchführung und Planung von eigenen Veranstaltungen jeglicher Art, Beratung zu fremden sowie Durchführung und Planung von eigenen Messebauprojekten, Halten und Verwerten von Rechten jeder Art, insbesondere künstlerischen bzw. Musikrechten (auch als Dienstleistung für Dritte), Beratung zu fremden sowie Durchführung und Planung von eigenen gastronomischen Projekten jeglicher Art.