Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Solar-Anlagen, insbesondere Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen und einzelnen ihrer Komponenten wie Photovoltaik-Modulen und Solarkollektoren, Akkumulatoren und Speichermodulen für Elektro- und Wärmeenergie und sonstigem Zubehör; Betrieb, Wartung und Reinigung von Solar-Anlagen; die Vermittlung von Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen in Bezug auf Solar-Anlagen.