Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken, deren Entwicklung, Bebauung und Verpachtung und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, die Vermittlung des Abschlusses von Kauf- und Mietverträgen, der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Kauf- und Mietverträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohn- und Gewerberäume, die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten sowie die wirtschaftliche Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Betreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.