Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Geschäften zwischen Muttergesellschaft und deutschen Unternehmenskunden und damit im Zusammenhang stehende Gegenständen, der Im- und- Export sowie Vertrieb an Unternehmenskunden und Privatpersonen von Haushaltsgeräten und -teilen, Werkzeugen und -teilen, Motoren und -teilen, Metallwaren und Elektronikartikeln sowie weitere Produkte und damit im Zusammenhang stehende Gegenstände, Beratungs-, Marketing- und Vertriebsleistungen und damit im Zusammenhang stehende Gegenstände.