Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die unabhängige Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen für Vorhaben auf dem Gebiet von Landschaften, Freianlagen und Gärten sowie verwandten Gebieten der Gebäude-, Stadt- und Verkehrsplanung und des Ingenieurbaus im In- und Ausland. Auch Generalplanungen samt angegliederten Fachplanungen fallen darunter. Gegenstand können auch Sachverständigen-, Lehr-, Forschungs- und Entwicklungsleistungen sowie weitere Dienstleistungen im Rahmen der Vorbereitung und Steuerung von Planungs- und Baumaßnahmen (z. B. Verfahrensbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit, Moderation, Erstellung von Publikationen, Bauleitplanung), bei der Nutzung von Bauwerken und im Zusammenhang mit sicherheits- und gesundheitstechnischen Belangen sein.