Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, das Entwickeln und Vermitteln von Netzwerken, die Planung und Durchführung von Fortbildungsseminaren, Personal- sowie Materialvermietung für Events von Drittanbietern an Endkunden, Vermittlung von Marketingmaßnahmen von Drittanbietern an Endkunden.