Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Musikmanagement (Künstler- und Labelmanagement), die kreative Beratung von Künstlern, die Entwicklung und Vermarktung im Bereich der Entertainment-, Musik- und Modeindustrie (Fanartikel, Promotion und Werbung) sowie im Bereich Design (u.a. betreffend Web, Print, Mode, Shop, EDV, Architektur und Musik), die Geschäftskonzeption und -Planung sowie Social Media Strategie & Business, soweit sämtliche Tätigkeiten keiner Genehmigung bedürfen.