Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb eines Musik-Labels, die Herstellung von Musik in jeglicher Form und der dazugehörenden Merchandise-Artikel, der Handel mit Musik und den dazugehörenden Merchandising-Artikeln, der Betrieb eines Musikverlags, die Vermittlung von Künstlern, die Durchführung von künstlerischen Veranstaltungen einschließlich des Verkaufs der Eintrittskarten; weiter die Herstellung von Musikvideos in jeglicher Form inkl. Distribution.