Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V (MVZ), in dem Ärzte medizinische Leistungen in der ambulanten Versorgung gesetzlich und privat versicherter Patienten erbringen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, konsiliarische Leistungen im Rahmen der stationären Versorgung zu erbringen.