Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von direkten und indirekten Beteiligungen aller Art sowie anderen Vermögenswerten in Deutschland und im Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Die Gesellschaft kann die Koordination, die Leitung und die Überwachung ihrer Beteiligungsgesellschaften sowie die Wahrnehmung weiterer Holdingfunktionen übernehmen. Sie kann ferner Beratungsleistungen im Bereich der Unternehmensberatung an Dritte erbringen.