Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Handel sowie der Onlinehandel mit unverpackten regionalen und saisonalen Lebensmitteln. Des Weiteren die eigene Herstellung von Backwaren und Gebäck aus regionalen Zutaten sowie die emissionsfreie Lieferung der Ware an den Kunden. Ferner Eröffnung, Betrieb von Gastronomiebetrieben und Beteiligung und Beratung in diesem Zusammenhang. Vergabe von Lizenzrechten für Gastronomiekonzepten. Handel mit Lebensmittel aller Art.