Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Vermögen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und die Beteiligung an anderen in- und ausländischen Unternehmen und die Bestimmung der Strategie, das Management und die Erbringung von Dienstleistungen für die Fotografiska-Gruppe. Erlaubnispflichtige Geschäfte insbesondere im Sinne des KWG oder des KAGB werden nicht ausgeübt.