Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen, die Geschäftsentwicklung, Beratung und Erbringung anderer Dienstleistungen in den Bereichen erneuerbare Energie, Land- und Forstwirtschaft und Immobilien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.