Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermögensverwaltung durch Anlegen, Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Der Erwerb, das Halten, das Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Beratung beim Erwerb oder der Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Entwicklung, Verwertung und Vermarktung von Schutzrechten wie z.B. Patente oder Markenrechte und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Beteiligung und insbesondere Darlehensvergabe an Schwester- oder Tochtergesellschaften, die den Erwerb und die langfristige Entwicklung von Immobilien zum Gegenstand haben. Weiterhin die Beratung von Unternehmen in den Bereichen Strategie, Vertrieb, Marketing und sonstigen betriebswirtschaftlichen Belangen.