Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen; der Erwerb, die langfristige Vermietung, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien und damit in Zusammenhang stehende Geschäfte im In- und Ausland; der Handel mit und das Halten von Wertpapieren aller Art. Die Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung nicht als Dienstleistung für Dritte.