Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gerüstbau, Eisenflechterarbeiten, Abbruch- und Gartenarbeiten, Bauhilfsdienstleistungen. Ferner der Handel aller Art, insbesondere mit Kaffee, Automatenvertrieb, Automatenservice sowie Vermittlung von Automaten zur Getränkeversorgung, insbesondere Kaffeespezialitäten-Systemen nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.