Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Catering-Services: Bereitstellung von Catering-Dienstleistungen für private und geschäftliche Veranstaltungen inklusive der Lieferung von Speisen und Getränken;
Event-Planung und -Management: Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen einschließlich Firmenfeiern, Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Konferenzen und anderen speziellen Anlässen;
Lieferung von Speisen: Angebot eines Speisenlieferdienstes für Büros, Veranstaltungen und Privathaushalte;
Verpflegungsdienstleistungen: Bereitstellung von Verpflegungsdienstleistungen für Schulen, Krankenhäuser, Betriebskantinen und andere Einrichtungen;
Kochkurse und Workshops: Veranstaltung von Kochkursen und kulinarischen Workshops für Gruppen und Einzelpersonen;
Vermietung von Catering-Equipment: Vermietung von Catering-Equipment wie Geschirr, Besteck, Tische, Stühle und Küchengeräte;
Beratungsdienstleistungen: Beratung in Bezug auf Menügestaltung, Ernährungsfragen und Event-Management.
Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.