Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Errichtung und Veräußerung von Gebäuden, Kleinsiedlungen und Eigentumswohnungen, die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes sowie die Vornahme und Ausführung aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Insbesondere gehört hierzu auch die Herstellung und der Vertrieb von Fertigteilen für Gebäude. Geschäfte gemäß § 34 c Gewerbeordnung sind ausgeschlossen.