Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen im Garten- und Landschaftsbau, Erwerbsgartenbau, Landwirtschaft und Konsumgüterbereich, insbesondere die Produktion und der Vertrieb von Nutzorganismen zur Bekämpfung von Schadorganismen.