Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermögensverwaltung sowie der Handel, Im- und Export von Luxusartikeln, Unternehmensberatung - und Führung im Auftrag Dritter, insbesondere im Bereich des Finanzmanagement, Hotellerie und Gastronomie, soweit eine gesonderte behördliche Genehmigung nicht erforderlich ist.
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch qualifizierte und vertrauenswürdige Beratung und Vermittlung der im Unternehmensgegenstand benannten Produkte.