Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Telekommunikationstechnik, Erstellen von Studien, Beratung und Realisierung aller Dienstleistungen in diesem Bereich, Aufbau und Betrieb von Telekommunikations- und Stromnetzen, Straßen und sonstigen Netzen Bauingenieurwesen oder ein verwandtes Gebiet und solche, die das Geschäft des Unternehmens zu fördern oder zu entwickeln geeignet sind.