Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermietung, Untervermietung, Kauf, Verkauf, Einrichtung und Ausstattung von Immobilien, sowie Geschäfte aller Art, die in diesem Zusammenhang stehen, Softwareentwicklung und der Handel mit Waren im Online Vertrieb sowie Logistikleistungen.