Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung vn Beteiligungen an Gesellschaften und anderen Vermögensgegenständen auf eigene Rechnung und im eigenen Namen (und nicht als Dienstleistung für Dritte), insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin von Personengesellschaften, die sich insbesondere mit der Beteiligung an einer Grundstücksgesellschaft und Erwerb, Entwicklung und Veräußerung von Grundstücken befassen.