Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Vertrieb und die Vermittlung von Lizenzen, Patenten, Marken und sonstigen Rechten des geistigen Eigentums an Dritte sowie die Vermittlung von Verträgen im Bereich Lizenzierung und geistigem Eigentum und das Marketing, Promotion und Vertriebsunterstützung für Lizenzen und andere Formen von geistigem Eigentum sowie Kundenservice und After - Sales - Betreuung im Zusammenhang mit vermittelten Lizenzen.