Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung, Vertrieb und Vermarktung von Softwarelösungen und Erbringung von Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen auf diesem Gebiet, Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligung an anderen Gesellschaften und deren Verwaltung.