Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Dienstleistungen, insbesondere Rechtsdienstleistungen, soweit dies nicht genehmigungspflichtig nach Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und der Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) ist, die Erbringung von Serviceleistungen für Rechtsdienstleister und die Erbringung von Serviceleistungen für Menschen, die nach Lösungen für Rechtsfragen suchen. Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen selbst ist nicht Gegenstand des Unternehmens.