Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb sowie das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, unabhängig von deren Unternehmensgegenstand, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die sonstige Verwaltung eigenen Vermögens; weiterhin die wirtschaftliche, strategische und kaufmännische Beratung von Unternehmen und Privatpersonen, sowie ähnliche Dienstleistungen.