Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Gründung und Entwicklung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, Erwerb und Vermietung von Immobilien, Standortentwicklung, Aufbau und Betreuung von EDV-Netzen, betriebswirtschaftliche Beratung, genehmigungsfreie Personalvermittlung (keine Arbeitnehmerüberlassung), Projektmanagement, Herausgabe, Verlag und Vertrieb von Druckwerken und elektronischen Medien sowie Vornahme aller Geschäfte des Buchverlagswesens und der Druckerei einschließlich der Geschäfte, die Vorbereitung, Durchführung und Unterstützung des Hauptzwecks unmittelbar oder mittelbar dienen.