Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Forschung, der Lehre, des Studiums und der Weiterbildung, insbesondere auf den Gebieten der Betriebswirtschafts-, Volkswirtschafts-, Managementlehre sowie aller technischen Studiengänge und aller benachbarten Gebiete durch die Errichtung einer rechtlich unselbstständigen, staatlich anerkannten Europa-Hochschule sowie sämtlicher hiermit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten.