Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel mit Schmuck, Kunst und Skulpturen aller Art, Ausstellung und Präsentation von Schmuck- und Kunstgalerien über zeitgenössischen Schmuck sowie internationales Kunsthandwerk, Eventveranstaltungen, Ausbildungsbetrieb und Workshops für Künstler, Bildhauer, Kalligraphen und Schmuckdesigner, Konzeption von Schmuckboutiquen und Schaffung von Kunsträumen für multidisziplinäre Künstler, die Durchführung von Edelmetallrecycling und die Produktion von Echt- und Modeschmuck sowie alle hiermit verbundenen Tätigkeiten.