Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Rohbauarbeiten; Mauerwerksarbeiten; Betonarbeiten; Wärmedämmverbundsysteme; Vergabe von Bauleistungen an autorisierte Fachbetriebe, Arbeiten im Bau- und Nebengewerbe die keiner besonderen Zulassung bedürfen; Handel mit Baustoffen; Arbeiten in zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben, Verwaltung eigenen Vermögens, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte.