Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Hilfe für Behinderte und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Ziel der Gesellschaft ist es, Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, im Regelfall ab 18 Jahren, zu betreuen und die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu gewährleisten in Form von tätigkeits-, arbeitsweltbezogenen und tagesstrukturierenden Leistungen unter Einschluss der notwendigen pflegerischen Versorgung. Schwerpunkt der Arbeit der Gesellschaft ist die Beschäftigung, Betreuung, Begleitung und Förderung von erwachsenen Menschen mit kognitiver Einschränkung nach individuell festgelegten Ziel- und Leistungsplänen. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung der Einrichtung "Behindertenzentrum" in Berlin, insbesondere durch Heranführung an und Verbesserung von am Arbeitsleben ausgerichteten Kompetenzen und Fertigkeiten; Arbeits- und lebensweltbezogene Bildungsangebote; Erhalt und Aufbau adäquater sozialer Verhaltensweisen (insbesondere Abbau von Selbst- und Fremdgefährdung); Stabilisierung der Persönlichkeit und gesundheitsfördernde Maßnahmen; Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten; Erhalt und Verbesserung von Mobilität und ggf. Wegefähigkeit; Kompensation von Kommunikationsbeeinträchtigungen; sinnorientierte und zielorientierte Beschäftigung (Tagesstruktur); Förderung und Unterstützung sozialer Beziehungen und Gestaltung von gemeinschaftsfördernden Aktivitäten; Sicherstellung der Pflege.