Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Führung und der Betrieb gastronomischer Betriebe, die Beteiligung und Übernahme gastronomischer Betriebe im eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, der Erwerb und die Verwaltung eigener Immobilien, der Import, der Export, der Einzel- und Großhandel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Lebensmittel unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Waren.