Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Akquirieren, Halten und Verwalten von Beteiligungen im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung und die Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben bei anderen Unternehmen. Weiterhin kann die Gesellschaft sämtliche sonstigen geschäftlichen Maßnahmen treffen, die den Unternehmenszweck zu fördern geeignet sind.